Was der Gesetzgeber sagt
Der Gesetzgeber hat mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008 festgelegt, dass
- Neugeborene einen Anspruch auf Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening haben (§3),
- welches nach Aufklärung der Eltern über die Vor- und Nachteile (§4)
- mittels TEOAE- oder AABR-Messungen (§5, Abs. 1) für jedes Ohr bis zum 3. Lebenstag durchgeführt werden muss (§5, Abs. 2),
- wobei bei Risikokindern (§5 Abs. 2) oder bei einer auffälligen Erstmessung eine AABR-Messung verpflichtend ist.