Was der Gesetzgeber sagt

Der Gesetzgeber hat mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008 festgelegt, dass


Neugeborene einen Anspruch auf Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening haben (§3),
welches nach Aufklärung der Eltern über die Vor- und Nachteile (§4)
mittels TEOAE- oder AABR-Messungen (§5, Abs. 1) für jedes Ohr bis zum 3. Lebenstag durchgeführt werden muss (§5, Abs. 2),
wobei bei Risikokindern (§5 Abs. 2) oder bei einer auffälligen Erstmessung eine AABR-Messung verpflichtend ist.

(C) 2009 Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V. / Aktion Frühkindliches Hören

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