Wie? Geburtskliniken Hörscreening-Zentralen Nachuntersuchungsstellen Service

Was der Gesetzgeber sagt

„Um zu gewährleisten, dass das Neugeborenen-Hörscreening allen Neugeborenen zur Verfügung steht und alle im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auffällig getesteten Neugeborenen die Konfirmationsdiagnostik in Anspruch nehmen […], sollen auch die länderspezifischen Regelungen berücksichtigt werden“. (§ 8 Abs. 4 GBA-Beschluss über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008).

Druckbare Version