Wie? Geburtskliniken Hörscreening-Zentralen Nachuntersuchungsstellen Service

Was der Gesetzgeber sagt

„Der Erfolg des Screenings ist insbesondere abhängig von der Zuverlässigkeit der Befundergebnisse und der zeitnahen Durchführung einer umfassenden pädaudiologischen Nachfolgediagnostik bei auffälligen Befunden. (§ 5 Abs 1 GBA-Beschluss über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008).

„Die ggf. notwendige pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik wird durch Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologen) oder pädaudiologisch qualifizierte Fachärzte für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde durchgeführt.“ (§ 6 Abs. 4 GBA-Beschluss über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008)

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