Wie? Geburtskliniken Hörscreening-Zentralen Nachuntersuchungsstellen Service

Welches Ergebnis bringt das Hörscreening?

Welche Ergebnisse gibt es?

Das Hörtestgerät gibt seine Ergebnisse in Form der Aussage „PASS“ oder "Unauffällig" für unauffällig oder „REFER“ oder "Kontrolle" für kontrollbedürftig aus. Wenn "PASS" oder "Unauffällig" auf dem Bildschirm des Hörtest-Gerätes erscheint, ist alles in Ordnung. Wenn "REFER" oder "Kontrolle" erscheint, besteht die Notwendigkeit einer Kontrolle am selben Tag oder am nächsten Tag in Ihrer Geburtsklinik.

 

Was ist nach einem wiederholten "REFER" zu tun?

Zeigt das Gerät auch bei der Nachuntersuchung ein „REFER“ oder "Kontrolle", so heißt dies nicht, dass Ihr Kind schwerhörig ist.

Nicht alle der als kontrollbedürftig gescreenten Kinder haben auch wirklich eine Hörstörung. Das liegt zum einen an der (statistischen) Auswertungsmethode, die auf keinen Fall ein behandlungsbedürftiges Kind übersehen will und dafür die Nachuntersuchung von letztlich hörenden Kindern in Kauf nimmt und zum anderen an „Hindernissen“ bei der Untersuchung von Neugeborenen (z.B. Käseschmiere im Gehörgang oder Fruchtwasser im Mittelohr).

Wir empfehlen bei einem wiederholten „REFER“ oder „Kontrolle“ in jedem Fall aber dringend eine Bestätigungsuntersuchung innerhalb von vier Wochen bei einem Facharzt. Dieser führt weitergehende Untersuchungen durch, die Ihnen Sicherheit über das Hörvermögen Ihres Kindes geben, und kann die vielleicht notwendigen Behandlungen sofort einleiten.
Informationen zu den Nachuntersuchungsstellen finden Sie im Menüpunkt „Nachuntersuchungsstellen“.

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