FU-Stellen der Stufen 1+2

Nachuntersuchungsstellen der Stufen 1+2 zeichnen sich durch ihr besonderes pädaudiologisches Profil und eine hohe Qualifikation aus. Hierbei handelt es sich um niedergelassene Phoniater und Pädaudiologen (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), niedergelassene HNO-Ärzte, entsprechende Kliniken und adäquate Einrichtungen, die die folgenden Untersuchungen durchführen können:


Ohrmikroskopie
Tympanometrie 226 Hz/1000 Hz
TEOAE, ggf. zusätzlich DPOAE (Frequenzspezifität)
frequenzspezifische BERA mit Hörschwellenschätzung in zumindest 2 Frequenzbereichen (z.B. 500 Hz und 2000/3000Hz) muss angestrebt werden, wenn zeitlich noch möglich Click-BERA zur Latenzzeitbeurteilung
subjektive Beobachtungsaudiometrie im Alter von 0-6 Monaten als Plausibilitätskontrolle der objektiven Audiometrieergebnisse
Bei auffälligen Befunden werden die folgenden Schritte (1-5) veranlaßt:
1. Einleitung und engmaschige Überwachung einer Hörgeräte-Anpassung einschl. SPL-O-Gram unter Verwendung altersentsprechender RECD-Korrekturwerte als obligate Verifikationsmessung, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Pädakustiker
2. Einleitung einer hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung
3. Elternberatung
4. ätiologische Abklärung
5. ggf. interdisziplinäre Diagnostik.

Die für eine Zusammenarbeit mit den Trackingzentralen notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für FU-Stellen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich und müssen für eine Einbindung als FU-Stelle erfüllt sein.


(C) 2009 Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V. / Aktion Frühkindliches Hören

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