Wie wird das Hörscreening durchgeführt?

Das Hörvermögen eines Neugeborenen kann mit zwei Messverfahren überprüft werden:


Automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR)

Beim ersten Messverfahren, der automatisierten Hirnstammaudiometrie (AABR), wird ein Sondenton angeboten.
Es wird die Reaktion des Gehirns auf den Sondenton gemessen. Dazu werden zuvor auf die Stirn, den Nacken und den Wangenknochen kleine Elektroden aufgeklebt oder die Messung erfolgt über die im Screeninggerät integrierten Elektroden.
Ist diese Reaktion messbar, sind Mittelohr, Hörschnecke, Hörnerv und unterer Teil der Hörbahn funktionsfähig.


Otoakustische Emissionen (OAE)

Beim zweiten Messverfahren, der Ableitung von Otoakustischen Emissionen (OAE), wird dem Ohr ein Sondenton angeboten.
Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet als Antwort einen zweiten Ton. Ist dieser Ton vorhanden, funktionieren Mittelohr und Hörschnecke.


Ist die Untersuchung belastend?

Beim Hörscreening wird für Ihr Kind eine dieser beiden Messmethoden eingesetzt. Die Untersuchung ist am einfachsten durchzuführen, wenn das Baby getrunken hat und schläft. Sie dauert wenige Minuten und ist für Ihr Baby völlig schmerzlos und in keiner Weise belastend.


(C) 2009 Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V. / Aktion Frühkindliches Hören

Diese Seite drucken