Wie? Geburtskliniken Hörscreening-Zentralen Nachuntersuchungsstellen Service

FU-Stellen der Stufe 1

Hierbei handelt es sich um niedergelassene Phoniater und Pädaudiologen (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), niedergelassene HNO-Ärzte, entsprechende Kliniken und adäquate Einrichtungen, die folgende Untersuchungen durchführen können:

Die für eine Zusammenarbeit mit den Trackingzentralen notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für FU-Stellen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich und müssen für eine Einbindung als FU-Stelle erfüllt sein.

Druckbare Version